Affiliate TOS Page

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Präambel

Feminist Economy UG (haftungsbeschränkt)(=Auftraggeberin) bietet über die Plattform feminist-economy.com diverse Produkte an. Über den Shop der Auftraggeberin können Endkunden ein digitales Produkt von der Auftraggeberin kaufen.

Du kannst über die Website der Auftraggeberin (=feminist-economy.com) als Affiliate die Produkte im Internet bewerben, sei es auf Social Media, Websites oder in Videos. Dafür erhältst du einen, dem Affiliate zuordenbaren Link, der über dich getätigte Käufe nachvollziehbar macht. Wird ein Kauf getätigt, kommt der Kaufvertrag nicht mit dir, sondern mit der Auftraggeberin zustande. Von der Auftraggeberin erhältst du eine individuelle Provision für den über deinen Link getätigten Verkauf.

1 Gegenstand der Vereinbarung

  1. Du als Affiliate übernimmst von der Auftraggeberin die Durchführung der Aktion: Bewerbung der Feminist Economy digitalen Produkte im Rahmen eines Affiliate Programmes mit dem Ziel, einen Anteil des durch die Promotion erzielten Verkaufspreises zu erhalten.
  2. Die Auftraggeberin (= Feminist Economy) stellen dir (=Affiliate) einen individuellen Code Link zur Verfügung
  3. Als Affiliate verpflichtest du dich, den Interessenten alle notwendigen Informationen der Auftraggeberin zur Verfügung zu stellen, sodass der Interessent passend informiert ist, um die Produkte der Auftraggeberin zu erwerben.
  4. Du bist in der Durchführung des Auftrags frei und unterliegst keinerlei Weisungen
  5. Zur Auftragsdurchführung kannst du als Affiliate eigene, mit dem Inhalt der Tätigkeit vertraute Mitarbeiter einsetzen. Dies erfolgt im Einvernehmen mit der Auftraggeberin.
  6. Die Vereinbarung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend bezeichnet als „Unternehmer“), wobei Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2 Beginn, Laufzeit, Kündigung

  1. Deine Zustimmung zum Affiliate Programm tritt mit Registrierung deines Affiliate Accounts in Kraft.
  2. Das Geschäftsverhältnis zwischen dir als Affiliate und der Auftraggeberin endet mit Kündigung der Geschäftsbeziehung.

3 Vergütung, Auslagenersatz, Prämie, Verfall von Ansprüchen

  1. Du hast einen Provisionsanspruch für jeden von dir an die Auftraggeberin über deinen individuellen Link weitergeleiteten Kunden für die verabredeten Produkte, sobald dieser Kunde einen Kaufvertrag durch Abschluss eines entgeltlichen Geschäftes mit der Auftraggeberin auslöst und das Geld eingegangen ist (pay-per-sale).
  2. Der Provisionsanspruch erstreckt sich nicht auf Folgegeschäfte des Kunden der in (1) bezeichneten Art
  3. Die Höhe deiner Provision als Affiliate innerhalb einer Abrechnungsperiode wird aus dem Gesamtumsatz des Afflilate des entsprechenden Links berechnet. 
  4. Es erfolgt kein Auslagenersatz
  5. Steuer- und etwaige Sozialversicherungsbeiträge führt der Auftragnehmer (=Affiliate) selbst ab.
  6. Die Abrechnungsperiode ist frühstens 14 Tage nach erfolgreicher Transaktion, vorbehaltlich der Zahlung des Endkunden. Die Auszahlung erfolgt zu 90 % der Provisionsanspruches, der Sicherheitseinbehalt wird nach spätestens 60 Tagen ausbezahlt.
  7. Der Anspruch auf Auszahlung des Kaufpreises gemäß 3.1, 3.3 und 3.6 entsteht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises durch den Endkunden an die Auftraggeberin. Der Auszahlungsbetrag an den Affiliate verringert sich entsprechend, sofern nur Teilzahlungen, Raten oder Abschläge durch den Endkunden gezahlt werden
  8. Ein Provisionsanspruch entsteht nicht bei einem Eigenkauf, also wenn du dir über deinen eigenen Affiliate Link ein Produkt kaufst.
  9. Mit der Zahlung der unter Absatz (1), bis (8) dieses Paragrafen genannten Vergütungs- und Anlagenbestandteile sind sämtliche Ansprüche des Auftragnehmers abgegolten, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen.

4 Kennzeichnungspflicht

  1. Die Kennzeichnungspflicht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben der Werblichkeit obliegt dem Werbetreibenden.

5 Vertraulichkeit/Wohlverhalten

  1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, die Inhalte des Vertrages vertraulich zu behandeln und über alle damit im Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen zu bewahren.
  2. Die Vertragsparteien werden die Existenz der Affiliate Vereinbarung gegenüber der Öffentlichkeit gemeinsam bzw. abgestimmt kommunizieren.
  3. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, auf negative oder herabsetzende Äußerungen über den anderen Vertragspartner, insbesondere im Hinblick auf technische Fragen, Dritten gegenüber zu unterlassen.

6 Verpfändung/Abtretung

  1. Die Verpfändung und Abtretung von Ansprüchen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist ausgeschlossen. Bei Pfändung der Ansprüche des Auftragnehmers durch Dritte ist jener zur Zahlung einer Verwaltungskostenpauschale in Höhe von EUR 35,- pro Einzelfall an den Auftraggeber verpflichtet.

7 Nebenabreden, Schriftform, Gerichtsstand

  1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  2. Gerichtsstand ist Deutschland – Köln Gerichtstand vereinbart.

8 Salvatorische Klausel

  1. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages oder im Fall von Lücken, werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen bzw. der Gesamtregelung wirtschaftlich möglichst nahekommende, rechtswirksame Ersatz- bzw. Ergänzungsregelung treffen.

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